Gebäudeansicht des Amtsgerichts Marburg mit Parkplatz.

Amtsgericht Marburg

Kontakt

Amtsgericht Marburg

Fax

+49 611 32761 - 8158

Universitätsstraße 48
35037 Marburg

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Sprechzeiten Beratungshilfe:
Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise

Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, die am Telefon behaupten, es lägen Schulden bei Unternehmen wie z.B. Lotteriegesellschaften vor. Sie werden dann aufgefordert, einen Betrag auf ein Konto (meistens im Ausland) zu überweisen.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden niemals per Telefon zu einer Überweisung auffordern und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto. Wenn sie einen solchen Anruf erhalten sollten, wenden sie sich bitte an die Polizei und überweisen sie auf keinen Fall Geld. Der Erstkontakt zwischen Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollziehern und Schuldnerinnen oder Schuldnern erfolgt in der Realität schriftlich oder persönlich. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher können sich im persönlichen Kontakt durch einen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen.

Ab dem 19.05.2022 besteht auf den öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsflächen in den Diensträumlichkeiten des Amtsgericht Marburg eine Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder OP-Maske).

In den Sitzungssälen, bzw. Besprechungszimmern entscheiden die Richter, Rechtspfleger und Servicekräfte über die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske.

An dienstfreien Tagen (Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag) ist für unaufschiebbare Fälle in der Zeit von 

10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

ein Bereitschaftsdienst der Justizbehörden Marburg beim Amtsgericht Marburg eingerichtet. Der Bereitschaftsdienst ist in der o. g. Zeit unter

Telefon: +49 6421 290 - 300

für Sie erreichbar. Die Geschäftsstelle des Bereitschaftsdienstes befindet sich in Raum 59 (Wachtmeisterei). Wenn Sie das Amtsgerichts über den Haupteingang betreten, befindet sich hinter der ersten Eingangstür neben dem Fenster der Pforte eine Klingel.

Zur Vermeidung unnötiger Wege empfehlen wir Ihnen, zunächst in der o. g. Zeit telefonisch Kontakt zum Bereitschaftsdienst aufzunehmen, damit die Frage der Unaufschiebbarkeit Ihres Anliegens sowie die Zuständigkeit des Gerichts festgestellt werden kann.

Einzelpersonen können ohne Anmeldung an den Verhandlungen teilnehmen
Sofern Gruppen an Gerichtsverhandlungen teilnehmen, sollte immer eine vorherige telefonische Terminabsprache erfolgen.

  • Hauptverhandlungen in Strafsachen:Hauptverhandlungen in Strafsachen finden nahezu täglich statt.
    Die Sitzungssäle können nur eine begrenzte Anzahl von Zuschauern aufnehmen. Es ist daher dringend ratsam, rechtzeitig vor einem beabsichtigten Besuch Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen. Insbesondere sind Gruppenbesuche unbedingt vorher anzumelden. Eine Gruppe kann maximal aus 30 Personen bestehen.
    Die Gruppen können bei den zuständigen Serviceeinheitsmitarbeitern der Strafabteilung angemeldet werden.
    Telefon: +49 6421 290 - 350
    Dort werden Sie die notwendigen Auskünfte erhalten. Da Hauptverhandlungen länger im Voraus terminiert werden, kann es zu Terminverlegungen kommen. Es ist daher ratsam, etwa 2 bis 3 Tage vor einem Termin telefonisch nachzufragen, ob die Sitzung stattfindet.
  • Verhandlungen in Zivilsachen
    Terminabsprachen können unter Telefon: +49 6421 290 - 392 oder +49 6421290 - 395 vorgenommen werden.
    Verhandlungen in Zivilsachen finden ebenfalls nahezu täglich statt.
  • Zwangsversteigerungstermine
    Terminabsprachen können unter Telefon: +49 6421 290 - 352 vorgenommen werden.
    Zwangsversteigerungstermine finden immer nur mittwochs statt.
    Der Sitzungssaal hat 30 Zuschauerplätze. Da jedoch für Bietinteressenten Plätze bereit gehalten werden müssen, können Gruppen von höchstens 20 Personen an den Terminen teilnehmen.

Bitte beachten:

Die Geschäfte des Amtsgerichts Marburg erledigen:

  • 17 Richterinnen und Richter
  • 18 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
  • 5 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
  • 48 Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst bzw. Angestellte
  • 4 Wachtmeisterinnen und Wachtmeister.

Die Richter und Rechtspfleger des Gerichtes sind im Rahmen ihrer Rechtsprechungsaufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG).

Durch zahlreiche Zuständigkeitserweiterungen in den letzten Jahren haben die Amtsgerichte heute eine umfassende Zuständigkeit auf fast allen Rechtsgebieten.

  • In Zivilsachen ist das Amtsgericht die erste Instanz für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 Euro.
  • In Wohnraummietsachen und Streitigkeiten nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht besteht diese Wertgrenze nicht.
  • In Strafsachen ist das Amtsgericht zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über vier Jahre zu erwarten und nicht mit einer Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu rechnen ist. Weiter entscheidet das Amtsgericht über den Erlass von Haftbefehlen und Maßnahmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens.
  • Das Familiengericht entscheidet unabhängig vom Streitwert in allen Sachen betreffend Scheidung, Sorgerecht, Umgang, Unterhalt und sonstige Streitigkeiten zwischen Ehegatten und zwischen geschiedenen Eheleuten.
  • Die Betreuungsabteilung ist insbesondere für die Bestellung und Überwachung von Betreuerinnen und Betreuern und für Unterbringungssachen zuständig.
  • In der Nachlassabteilung werden die öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit einem Erbfall wahrgenommen, wie zum Beispiel Testamentshinterlegung und Erteilung von Erbscheinen.
  • Die Insolvenzabteilung bearbeitet Verfahren nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht.
  • In der Grundbuchabteilung werden insbesondere Anträge bearbeitet, die sich auf Eintragungen, Löschungen und Veränderungen im Grundbuch beziehen.
  • Das Handelsregister A und B sowie das Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister werden in der Registerabteilung geführt.
  • Darüber hinaus ist das Amtsgericht für weitere Aufgaben, insbesondere in der Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Beratungshilfe zuständig.

Das Amt der Datenschutzbeauftragten wird von Frau Amtsrätin Brühl ausgeübt.

Das Amtsgericht Marburg gehört als der Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit neben den Amtsgerichten Biedenkopf, Frankenberg, Kirchhain und Schwalmstadt zum Bezirk des Landgerichtes Marburg. Es wird von dem Direktor des Amtsgerichts geleitet. Ihm stehen ein stellvertretender Direktor und eine weiterere aufsichtsführende Richterin sowie die Geschäftsleiterin und eine stellvertretende Geschäftsleiterin zur Seite.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit arbeiten sie vom Gericht unabhängig und erledigen ihre Aufträge nach eigenem Ermessen. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher  haben keine eigenen Diensträume im Amtsgericht. Es finden aber einmal in der Woche Sprechstunden mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern  statt.

Sämtliche Aufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher müssen an das

Amtsgericht Marburg, Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Universitätsstrasse 48, 35037 Marburg
Telefon: +49 6421 290 - 300
Telefax: +49 6421 290 - 393

gerichtet werden. So ist sichergestellt, dass auch im Vertretungs- und Krankheitsfall der Auftrag zeitnah bearbeitet werden kann. Der Auftrag wird danach in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Von dort werden auch Fragen zur Zuständigkeit beantwortet.

Beschreibung

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Lage:
Das Amtsgericht Marburg befindet sich zusammen mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft in dem Behördenkomplex „Universitätsstraße 48“.

So erreichen Sie das Amtsgericht zu Fuß:
Das Amtsgericht ( Universitätsstraße 48 ) liegt nur wenige Gehminuten von der Innenstadt entfernt. Vor dem Amtsgericht befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz, der jedoch auf Grund seiner geringen Kapazität, insbesondere vormittags meist belegt ist. In den umliegenden Straßen gibt es noch einige Parkmöglichkeiten, die aber durch Parkscheinautomaten oder Anwohnerparkzeiten eingeschränkt sind. In der Wilhelmstraße ( unter dem Kaufhaus Ahrens / 5 Minuten Fußweg zum Amtsgericht ) befindet sich ebenfalls noch ein Parkhaus.

So erreichen Sie das Amtsgericht mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Am besten erreichen Sie das Amtsgericht Marburg jedoch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die am nächsten gelegene Haltstelle heißt Philippshaus. Dort halten die Linien 1,2,3,5,6,7,8.

  • Vom Hauptbahhof
    Haltestelle gegenüber auf der anderen Straßenseite vor der Spielhalle.
    Buslinien 1, 2, 3, 5, 7 bis Haltestelle Philippshaus. Von dort noch ca. 100 Meter Fußweg stadtauswärts bis zum Amtsgericht.
  • Vom Südbahnhof
    Haltestelle gegenüber auf der anderen Straßenseite vor dem AOK-Gebäude.
    Buslinien 1, 2, 3, 5, 7 bis Haltestelle Philippshaus. Von dort noch ca. 100 Meter Fußweg stadtauswärts bis zum Amtsgericht.

Eine Fahrplanübersicht über den Stadtbus sowie Informationen über sämtliche Hotels in Marburg, erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite der Stadt MarburgÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Örtliche Zuständigkeit - Der Bezirk des Amtsgerichts Marburg umfasst die folgenden Städte und Gemeinden:

  • Cölbe, Stadt
    mit den Stadtteilen Bernsdorf, Bürgeln, Reddehausen, Schönstadt und Schwarzenborn
  • Ebsdorfergrund, Gemeinde
    mit den Ortsteilen Beltershausen, Dreihausen, Ebsdorf, Hachborn, Heskem, Ilschhausen, Leidenhofen, Rauischholzhausen, Roßberg, Wermertshausen und Wittelsberg
  • Fronhausen, Gemeinde
    mit den Ortsteilen Bellnhausen, Erbenhausen, Hassenhausen, Holzhausen, Oberwalgern und Sichertshausen
  • Lahntal, Gemeinde
    mit den Ortsteilen Brungershausen, Caldern, Göttingen, Goßfelden, Kernbach, Sarnau und Sterzhausen
  • Lohra, Gemeinde
    mit den Ortsteilen Altvers, Damm, Kirchvers, Nanz-Willershausen, Reimershausen, Rodenhausen, Rollshausen, Seelbach und Weipoltshausen
  • Marburg, Stadt
    mit den Stadtteilen Bauerbach, Bortshausen, Cappel, Cyriaxweimar, Dagobertshausen, Dilschhausen, Elnhausen, Ginseldorf, Gisselberg, Haddamshausen, Marbach, Michelbach, Moischt, Ronhausen, Schröck, Wehrda und Wehrshausen 
  • Münchhausen, Gemeinde
    mit den Ortsteilen Niederasphe, Oberasphe, Simtshausen, Wollmar
  • Weimar, Gemeinde
    mit den Ortsteilen Allna, Argenstein, Kehna, Nesselbrunn, Niederwalgern, Niederweimar, Oberweimar, Roth, Stedebach, Weiershausen, Wenkbach und Wolfhausen
  • Wetter, Stadt
    mit den Stadtteilen Amönau, Mellnau Niederwetter, Oberndorf, Oberrosphe, Todenhausen, Treisbach, Unterrosphe Warzenbach


Für Insolvenz- Handelsregister und Vereinsregistersachen ist das AG Marburg ausschließlich für sämtliche Orte aus folgenden Amtsgerichtsbezirken zuständig:

Welche Orte zu welchem Gerichtsbezirk gehören erfahren Sie in den einzelnen Internetauftritten der oben genannten Gerichte.

Mahnverfahren in Hessen:
Auf Grund der Zentralisierung des Mahnverfahrens ist das AG Hünfeld für sämtliche Mahnverfahren in Hessen zuständig:Amtsgericht HünfeldÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Mahnabteilung-
Am Anger 4
36088 Hünfeld 
Telefon: +49 6652 600 - 01
Telefax: +49 6652 600 - 222

Zentrales Partnerschaftsregister:
Das Partnerschaftsregister wird in Hessen zentral geführt beim
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Partnerschaftsregister -
Gerichtstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 2030
E-Mail: verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster